Begriff
Mündliche Prüfung
Abschluss der Prüfung aus Präsentation und situationsbezogenem Fachgespräch, die innerhalb eines Jahres nach den schriftlichen Teilen stattfindet.
Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Teilen: einer Präsentation zu einem selbst gewählten Thema und einem anschließenden Fachgespräch. Sie findet innerhalb eines Jahres nach den schriftlichen Teilprüfungen statt. Damit ist der zeitliche Rahmen für die Prüfung klar begrenzt.
Der Handelsfachwirt muss in der Präsentation Fachwissen strukturiert darstellen und im Gespräch auf Rückfragen eingehen. Beide Teile fließen mit festen Gewichtungen in die mündliche Note ein.
Eine gute Vorbereitung umfasst eigene Präsentationsübungen vor Kollegen. So lassen sich Zeitvorgaben einhalten und Fragen zu Schwachstellen des Vortrags vorab durchspielen. Wer Präsentation und Fachgespräch getrennt übt, kann beide Teile gezielter verbessern.
Verwandte Begriffe
- PräsentationVortrag von 15 Minuten zu einem selbst gewählten Thema aus einem Handlungsbereich, dessen Kurzbeschreibung am Prüfungstag einzureichen ist.
- FachgesprächSituationsbezogenes Prüfungsgespräch von höchstens 20 Minuten, das zwei Drittel der Wertung der mündlichen Prüfung ausmacht.
- GesamtnoteMittelwert aus schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil, bei dem die einzelnen Teilprüfungen unterschiedlich gewichtet werden.
- Erste schriftliche TeilprüfungKlausur zu Unternehmensführung und -steuerung sowie zu Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.