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Handelsfachwirt Zulassungs-Check: Bin ich zugelassen?

Wählen Sie Ihren Berufsabschluss und tragen Sie die Jahre Berufspraxis im Handel ein. Der Check sagt Ihnen, ob die Zulassung nach der Verordnung möglich ist und wie viele Jahre noch fehlen.

Person prüft Unterlagen und Kalender an einem Schreibtisch
Foto: SHVETS production / Pexels



Ergebnis:

Wählen Sie Ihren Abschluss und tragen Sie die Jahre Berufspraxis ein.

Alle Zulassungswege im Überblick

Zur ersten schriftlichen Teilprüfung zum Geprüften Handelsfachwirt wird zugelassen, wer einen der folgenden Wege erfüllt. Die Praxisjahre müssen in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein.

Zulassungswege nach § 2 Abs. 1 HdlFachwPrV mit erforderlichen Praxisjahren
BerufsabschlussBerufspraxis im Handel (Jahre)Grundlage
Dreijähriger kaufmännischer Handelsberuf1§ 2 Abs. 1
Verkäufer/-in2§ 2 Abs. 1
Dreijähriger kaufmännisch-verwaltender Beruf2§ 2 Abs. 1
Fachlagerist/-in3§ 2 Abs. 1
BWL-Studium mit mindestens 90 ECTS-Punkten2§ 2 Abs. 1
Kein passender Abschluss5§ 2 Abs. 1

Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Handelsfachwirt und Geprüfte Handelsfachwirtin (HdlFachwPrV) vom 13. Mai 2014, § 2 Abs. 1 bis 4, gesetze-im-internet.de/hdlfachwprv/, zuletzt geändert am 9. Dezember 2019, abgerufen am 29.10.2026. Termine: Gesamtliste der DIHK-Bildungs-GmbH, PDF-Stand 13.08.2026. Der Check ist eine Orientierung und ersetzt nicht die Entscheidung Ihrer IHK; daneben kann zugelassen werden, wer seine Handlungsfähigkeit glaubhaft macht (§ 2 Abs. 4).

So rechnet das Tool

Der Check vergleicht Ihre Praxisjahre mit der Schwelle, die für Ihren Abschluss in § 2 Abs. 1 der Verordnung steht: 1 Jahr beim dreijährigen kaufmännischen Handelsberuf, 2 Jahre bei Verkäufer/-in oder einem dreijährigen kaufmännisch-verwaltenden Beruf, 3 Jahre bei Fachlagerist/-in, 2 Jahre mit 90 ECTS-Punkten in einem BWL-Studium und 5 Jahre ohne passenden Abschluss. Fehlende Jahre rechnet das Tool auf einen Monat genau in ein frühestes Zulassungsdatum um.

Was der Check nicht prüft

Die Praxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein (§ 2 Abs. 3). Ob Ihre Tätigkeit dazu zählt, entscheidet die IHK. Daneben kann zugelassen werden, wer seine Handlungsfähigkeit glaubhaft macht (§ 2 Abs. 4). Der Check ersetzt keine Auskunft Ihrer Kammer und ist keine Rechtsberatung.

Fragen zu Zulassung oder Lehrgang?

Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. Wir lesen Ihre Nachricht und antworten per E-Mail. Das ist kostenlos und unverbindlich.

Was oft gefragt wird

Brauche ich für den Handelsfachwirt einen Lehrgang?

Nein. Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist keine Zulassungsvoraussetzung; die IHK rät aber zu systematischer Vorbereitung.

Zählt jede Berufspraxis?

Nein, nur Praxis in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel (§ 2 Abs. 3).

Wie lange gilt die erste schriftliche Teilprüfung?

Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer die erste abgelegt hat, wenn sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (§ 2 Abs. 2).

Was passiert ohne Berufsabschluss?

Mit mindestens fünf Jahren einschlägiger Berufspraxis ist die Zulassung auch ohne passenden Abschluss möglich (§ 2 Abs. 1).