Begriff
AFBG-Novelle
Geplante Änderung des Aufstiegs-BAföG mit höheren Förderbeträgen ab 1. August 2027; der Entwurf ist noch nicht beschlossen.
Das Bundeskabinett hat eine Novelle des Aufstiegs-BAföG am 15. Juli 2026 beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag war am 14. Oktober 2026. Laut Entwurf soll das Gesetz am 1. August 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.
Der Entwurf sieht vor, den Höchstbetrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 15.000 auf 18.000 Euro anzuheben. Auch der Bestehenserlass und der Kinderbetreuungszuschlag sollen steigen. Für Teilnehmende, die im Jahr 2027 starten, kann die Frage nach dem Zeitpunkt damit wichtig werden.
Wer plant, sollte den Stand des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen und Angaben aus einem Entwurf nicht als gesichert behandeln. Maßgeblich ist immer das zum Antragszeitpunkt geltende Recht.
Verwandte Begriffe
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
- Meisterstück-FörderungFörderung der Materialkosten für ein Meisterstück oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit, derzeit bis zur Hälfte, höchstens 2.000 Euro.
- KinderbetreuungszuschlagZuschlag für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro monatlich je Kind bei Voll- und Teilzeit.
- BestehenserlassTeilerlass des Förderdarlehens, wenn die Fortbildungsprüfung besteht; derzeit 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens.