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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Bestehenserlass

Teilerlass des Förderdarlehens, wenn die Fortbildungsprüfung besteht; derzeit 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens.

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, erhält einen Erlass auf das Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Derzeit werden 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens erlassen. Der Erlass wirkt damit direkt auf die spätere Rückzahlung.

Für den Handelsfachwirt ist das ein starker Anreiz, die Prüfung im ersten Anlauf vorzubereiten. Ohne bestandene Prüfung entfällt dieser Erlass. Die Vorbereitung sollte daher auch unter finanziellen Gesichtspunkten ernst genommen werden.

Eine Sonderregel gilt bei Existenzgründung innerhalb von drei Jahren nach Maßnahmeende. Dann kann das Restdarlehen vollständig erlassen werden, wenn die Prüfung bestanden und das Unternehmen mindestens drei Jahre als Haupterwerb geführt wird.

Verwandte Begriffe

  • PrüfungsgebührenGebühren für die Teilprüfungen, die je Kammer unterschiedlich sind; ein Beispiel der IHK Düsseldorf ist mit Anmeldeschlüssen belegt.
  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
  • BestehensregelDie Prüfung gilt als bestanden, wenn in jeder schriftlichen Teilprüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.
  • MaßnahmebeitragKostenbeitrag der Fortbildung, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen geleistet wird.