Begriff
Bestehensregel
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in jeder schriftlichen Teilprüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in jeder der beiden schriftlichen Teilprüfungen und in der mündlichen Teilprüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht werden. Gute Ergebnisse in einem Teil gleichen also einen schwachen Teil nicht aus. Jeder Prüfungsteil muss für sich die Mindestpunktzahl erreichen.
Für die Prüfungsvorbereitung bedeutet das, keine Teilprüfung zu vernachlässigen. Wer in einer Klausur deutlich unter 50 Punkten liegt, muss diesen Teil gezielt wiederholen. Die Verteilung der Lernzeit sollte daher alle Bereiche abdecken.
Die Regel gilt unabhängig von der Gesamtnote. Eine Gesamtbetrachtung ersetzt nicht das Erreichen der Mindestpunktzahl in jedem Teil.
Verwandte Begriffe
- GesamtnoteMittelwert aus schriftlichem und mündlichem Prüfungsteil, bei dem die einzelnen Teilprüfungen unterschiedlich gewichtet werden.
- PrüfungswiederholungJede nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden, die Anmeldung muss spätestens zwei Jahre nach dem Misserfolg erfolgen.
- Erste schriftliche TeilprüfungKlausur zu Unternehmensführung und -steuerung sowie zu Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.
- Mündliche PrüfungAbschluss der Prüfung aus Präsentation und situationsbezogenem Fachgespräch, die innerhalb eines Jahres nach den schriftlichen Teilen stattfindet.