Begriff
Einzelhandel
Verkauf von Waren überwiegend an Endverbraucher, ein zentrales Einsatzfeld für den Handelsfachwirt.
Der Einzelhandel verkauft Waren überwiegend an private Endverbraucher. Er umfasst Fachgeschäfte, Warenhäuser, Filialketten, Discounter und zunehmend auch den Onlinehandel. Typisch sind Sortimente aus vielen Warengruppen, Kundenkontakt am Point of Sale und eine hohe Bedeutung der Standortwahl.
Für den Handelsfachwirt bedeutet das: Er verbindet Einkauf, Lagerung, Preisgestaltung und Verkaufssteuerung zu einem Gesamtbild. Die Verordnung nennt den Einzelhandel ausdrücklich als Einsatzfeld, zusammen mit dem Groß- und Außenhandel. Die Aufgaben reichen von der Sortimentsplanung bis zur Führung einzelner Filialen.
Wer sich auf den Einzelhandel konzentrieren möchte, kann alternativ den Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel in Betracht ziehen. Dieser Abschluss ist stärker auf Kundenorientierung und Vertriebssteuerung im Einzelhandel ausgerichtet.
Verwandte Begriffe
- HandelsbetriebOrganisation, die Güter beschafft, lagert, verkauft und dabei Preis, Sortiment und Service steuert.
- SortimentGesamtheit der angebotenen Waren, gegliedert nach Warengruppen, Preislagen und Marken.
- Fachwirt für Vertrieb im EinzelhandelEigener Fortbildungsabschluss mit Fokus auf Kundenorientierung, Marketing und Vertriebssteuerung im Einzelhandel.
- FilialsteuerungSteuerung mehrerer Verkaufsstellen über Ziele, Standards, Berichte und regelmäßige Abstimmung mit den Filialleitungen.