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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Außenhandel

Handel über Ländergrenzen mit Import und Export, der im Wahlbereich der zweiten schriftlichen Prüfung gewählt werden kann.

Der Außenhandel umfasst den Austausch von Waren und Leistungen über Ländergrenzen hinweg. Man unterscheidet den Import, also den Bezug aus dem Ausland, vom Export, dem Verkauf ins Ausland. Dazu kommen Zoll- und Zahlungsfragen, Lieferbedingungen und die Absicherung von Währungs- und Transportrisiken.

Im Rahmen der Prüfung kann der Außenhandel als frei gewählter Wahlbereich gewählt werden. Die Verordnung sieht dafür einen Teil der Bearbeitungszeit der zweiten schriftlichen Prüfung vor. Inhaltlich geht es dann um Beschaffung und Absatz über Grenzen hinweg.

Im Berufsalltag ist Außenhandelswissen vor allem für Unternehmen mit internationalen Lieferanten oder Abnehmern relevant. Wer bereits Auslandsgeschäfte betreut, kann dieses Wissen mit der Prüfungsvorbereitung gezielt verknüpfen.

Verwandte Begriffe

  • WahlbereichFrei wählbarer Prüfungsbereich der zweiten schriftlichen Teilprüfung aus Vertriebssteuerung, Handelslogistik, Einkauf oder Außenhandel.
  • EinkaufskonditionenVereinbarte Preise, Rabatte, Skonti, Zahlungsziele und Lieferbedingungen, die den Einkauf wirtschaftlich machen.
  • GroßhandelHandel, der Waren einkauft und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter oder Institutionen verkauft, nicht an Endkunden.
  • HandelslogistikSteuerung von Transport, Lager und Warenfluss zwischen Lieferant, Lager, Filiale und Kunde, Wahlbereich der Prüfung.