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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Großhandel

Handel, der Waren einkauft und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter oder Institutionen verkauft, nicht an Endkunden.

Der Großhandel kauft Waren in größeren Mengen ein und verkauft sie an gewerbliche Abnehmer weiter. Dazu gehören Wiederverkäufer, Handwerksbetriebe, Industrie und Institutionen. Das Endkundengeschäft spielt hier kaum eine Rolle, dafür stehen Konditionen, Liefertreue und Sortimentstiefe im Vordergrund.

Der Handelsfachwirt im Großhandel verhandelt Einkaufspreise und Lieferbedingungen, plant Lagerbestände und steuert Auftragsabwicklung. Die Verordnung erfasst den Großhandel ausdrücklich als Einsatzfeld. Gerade hier wirken sich Entscheidungen zu Bestellmengen und Lagerhaltung unmittelbar auf die Ertragslage aus.

Wer aus dem Großhandel in eine Führungsrolle wechseln möchte, findet im Wahlbereich Handelslogistik oder Einkauf eine passende Vertiefung.

Verwandte Begriffe

  • EinkaufskonditionenVereinbarte Preise, Rabatte, Skonti, Zahlungsziele und Lieferbedingungen, die den Einkauf wirtschaftlich machen.
  • HandelslogistikSteuerung von Transport, Lager und Warenfluss zwischen Lieferant, Lager, Filiale und Kunde, Wahlbereich der Prüfung.
  • LagerhaltungOrganisation von Lagerung, Lagerplatz, Bestandskontrolle und Lagerkosten, damit Ware verfügbar und aktuell bleibt.
  • AußenhandelHandel über Ländergrenzen mit Import und Export, der im Wahlbereich der zweiten schriftlichen Prüfung gewählt werden kann.