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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Einkaufskonditionen

Vereinbarte Preise, Rabatte, Skonti, Zahlungsziele und Lieferbedingungen, die den Einkauf wirtschaftlich machen.

Einkaufskonditionen umfassen alles, was über den reinen Listenpreis hinaus den Einkauf bestimmt. Dazu gehören Mengenrabatte, Boni, Skonto, Zahlungsziele, Frachtkosten und Rückgaberechte. Oft entscheiden diese Bestandteile stärker über die Marge als der Einkaufspreis selbst.

Der Handelsfachwirt verhandelt Konditionen im Gesamtpaket. Ein höherer Rabatt bei langen Zahlungszielen kann teurer sein als ein kleinerer Rabatt bei schneller Zahlung. Auch Liefermengen und Lieferfristen gehören in die Betrachtung.

Eine gute Vorbereitung hilft in Verhandlungen: Umsatzdaten, Alternativangebote und klare Ziele. Vereinbarte Konditionen sollten anschließend im System hinterlegt werden, damit die Einkaufsrechnung geprüft werden kann. Sie sollten in Warenwirtschaft und Rechnungsprüfung identisch hinterlegt sein, sonst entstehen Abweichungen.

Verwandte Begriffe

  • LieferantenauswahlSystematischer Vergleich potenzieller Lieferanten nach Preis, Qualität, Lieferzuverlässigkeit und Konditionen.
  • PreispolitikFestlegung und Steuerung von Verkaufspreisen, Aktionspreisen und Preisdifferenzierung im Handel.
  • GroßhandelHandel, der Waren einkauft und an Wiederverkäufer, Weiterverarbeiter oder Institutionen verkauft, nicht an Endkunden.
  • BeschaffungBereitstellung der Waren für den Verkauf, Pflichtbereich mit Logistik in der zweiten schriftlichen Teilprüfung.