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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Berufspraxis

Nachweis praktischer Tätigkeit, die je nach Vorbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist.

Berufspraxis ist der Zeitraum, in dem jemand nach seiner Ausbildung oder seinem Studium kaufmännisch im Handel gearbeitet hat. Die Verordnung knüpft die Zulassung an die Vorbildung. Wer einen dreijährigen kaufmännischen Handelsberuf abgeschlossen hat, braucht ein Jahr Berufspraxis, während Verkäufer/-innen zwei Jahre nachweisen müssen.

Auch ein betriebswirtschaftliches Studium mit 90 ECTS-Punkten eröffnet einen Zugang, verlangt aber zwei Jahre Praxis. Ohne abgeschlossene Ausbildung ist eine mindestens fünfjährige Berufspraxis möglich. Die Praxis muss dabei in Verkaufs- oder kaufmännischen Tätigkeiten im Handel erworben sein.

Ein glaubhaft gemachter Nachweis der Handlungsfähigkeit kann die Zulassung ebenfalls ermöglichen. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen früh bei der zuständigen IHK prüfen lassen.

Verwandte Begriffe

  • VerkaufstätigkeitTätigkeit im Verkauf, die als Berufspraxis für die Zulassung zur Prüfung anerkannt werden kann.
  • FortbildungsabschlussAbschluss der beruflichen Weiterbildung, der auf Berufserfahrung aufbaut und bundesweit einheitlich geregelt ist.
  • Betriebswirtschaftliches Studium als ZugangZulassungsweg über 90 ECTS-Punkte in einem betriebswirtschaftlichen Studium plus zwei Jahre Berufspraxis.
  • IHKIndustrie- und Handelskammer, die Zulassung, Anmeldung, Termine und Gebühren der Handelsfachwirt-Prüfung in ihrem Bezirk regelt.