Begriff
Verkaufstätigkeit
Tätigkeit im Verkauf, die als Berufspraxis für die Zulassung zur Prüfung anerkannt werden kann.
Verkaufstätigkeiten sind alle Aufgaben, bei denen Waren oder Leistungen an Kunden abgesetzt werden. Dazu gehören Beratung, Abschluss, Kundenbetreuung und Reklamationsbearbeitung. Für die Zulassung zählen sie, wenn sie im institutionellen oder funktionellen Handel ausgeübt wurden.
Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten erworben wurde. Damit werden neben klassischen Verkaufsrollen auch kaufmännische Tätigkeiten im Handel anerkannt. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nachvollziehbar belegt werden kann.
Wer seine Verkaufstätigkeit in Stellenbeschreibung oder Zeugnis klar beschreibt, erleichtert die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erheblich. Dabei zählt nicht die Bezeichnung der Stelle, sondern der konkrete Inhalt der Tätigkeit im Handel.
Verwandte Begriffe
- BerufspraxisNachweis praktischer Tätigkeit, die je nach Vorbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist.
- Institutioneller HandelHandel, der von eigenständigen Handelsbetrieben betrieben wird und Waren beschafft und weiterverkauft.
- VerkaufsgesprächPersönliches Beratungsgespräch mit Bedarfsermittlung, Empfehlung, Abschluss und Nachbetreuung im Handel.
- KundenorientierungAusrichtung von Sortiment, Service und Abläufe an den Bedürfnissen der Kunden statt an internen Gewohnheiten.