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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

IHK

Industrie- und Handelskammer, die Zulassung, Anmeldung, Termine und Gebühren der Handelsfachwirt-Prüfung in ihrem Bezirk regelt.

Die Industrie- und Handelskammer ist die zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt. Sie nimmt Anmeldungen entgegen, prüft die Zulassungsvoraussetzungen und organisiert die Termine. Die Gebühren und Fristen werden je Kammer festgelegt.

Für Prüflinge ist die IHK Ansprechpartner bei allen Fragen zur Zulassung, zu Nachweisen und zu Fristen. Die IHK Düsseldorf stellt beispielsweise einen kostenlosen und unverbindlichen Zulassungsantrag bereit. Gerade bei Berufspraxis lohnt sich eine frühe Rückfrage, weil Nachweise oft vollständig sein müssen.

Der Besuch eines Vorbereitungslehrgangs ist keine Zulassungsvoraussetzung; die IHK rät aber zur systematischen Vorbereitung.

Verwandte Begriffe

  • Bundeseinheitliche PrüfungstermineFeste Termine für die schriftlichen Teilprüfungen, die 2026 und 2027 bundesweit vorgesehen sind, wobei nicht jede IHK jeden Termin anbietet.
  • PrüfungsgebührenGebühren für die Teilprüfungen, die je Kammer unterschiedlich sind; ein Beispiel der IHK Düsseldorf ist mit Anmeldeschlüssen belegt.
  • BerufspraxisNachweis praktischer Tätigkeit, die je nach Vorbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist.
  • HandelsfachwirtBundesweit geregelter Fortbildungsabschluss für planende und führende Aufgaben im Handel, geregelt in der HdlFachwPrV.