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Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Förderungshöchstdauer

Zeitlicher Rahmen der Förderung: derzeit 24 Kalendermonate bei Vollzeit und 48 Kalendermonate bei Teilzeit.

Die Förderungshöchstdauer begrenzt, wie lange eine Maßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann. Derzeit liegt sie bei 24 Kalendermonaten in Vollzeit und bei 48 Kalendermonaten in Teilzeit. Wer die Maßnahme länger braucht, erhält für den Rest keine Förderung.

Für den Handelsfachwirt bedeutet das, die Dauer der Vorbereitung realistisch zu planen. Vorbereitungslehrgänge sollten mit diesem Zeitrahmen abgeglichen werden. Die Wahl zwischen Vollzeit und Teilzeit beeinflusst daher die Förderung.

Vor Beginn lohnt sich ein Blick auf den geplanten Ablauf inklusive Prüfungstermin. So bleibt genügend Puffer, falls eine Teilprüfung wiederholt werden muss. Bei einer Wiederholung einzelner Teilprüfungen sollte geprüft werden, wie sich das auf den Förderzeitraum auswirkt.

Verwandte Begriffe

  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
  • UnterhaltsbeitragFörderung des Lebensunterhalts bei Vollzeitfortbildungen, derzeit bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Kinder.
  • MaßnahmebeitragKostenbeitrag der Fortbildung, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen geleistet wird.
  • PrüfungswiederholungJede nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden, die Anmeldung muss spätestens zwei Jahre nach dem Misserfolg erfolgen.