Zum Inhalt springen
Einzelhandel Fachwirt

Begriff

Maßnahmebeitrag

Kostenbeitrag der Fortbildung, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen geleistet wird.

Der Maßnahmebeitrag ist der Anteil der Lehrgangs- und Prüfungskosten, den das Aufstiegs-BAföG übernimmt. Er wird derzeit zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Den übrigen Teil gewährt ein zinsgünstiges Darlehen der KfW.

Der Handelsfachwirt sollte beim Kostenplan beide Anteile berücksichtigen. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, das Darlehen dagegen schon, sofern kein Erlass greift. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den tatsächlich angefallenen förderfähigen Kosten.

Wer den Lehrgang mit dem Arbeitgeber abstimmt, kann die Gesamtkosten besser aufteilen. Ein klarer Finanzplan verhindert spätere Überraschungen bei der Rückzahlung. Eine Rückfrage bei der zuständigen Stelle klärt, welche Kosten als Maßnahmebeitrag gelten.

Verwandte Begriffe

  • Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
  • BestehenserlassTeilerlass des Förderdarlehens, wenn die Fortbildungsprüfung besteht; derzeit 50 Prozent des noch nicht fälligen Darlehens.
  • PrüfungsgebührenGebühren für die Teilprüfungen, die je Kammer unterschiedlich sind; ein Beispiel der IHK Düsseldorf ist mit Anmeldeschlüssen belegt.
  • FörderungshöchstdauerZeitlicher Rahmen der Förderung: derzeit 24 Kalendermonate bei Vollzeit und 48 Kalendermonate bei Teilzeit.