Begriff
Unterhaltsbeitrag
Förderung des Lebensunterhalts bei Vollzeitfortbildungen, derzeit bis zu 1.019 Euro monatlich für Alleinstehende ohne Kinder.
Der Unterhaltsbeitrag unterstützt Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen bei den Lebenshaltungskosten. Für Alleinstehende ohne Kinder liegt er derzeit bei bis zu 1.019 Euro monatlich. Er wird als Zuschuss ohne Rückzahlung gewährt und ist für Vollzeitmaßnahmen vorgesehen.
Der Unterhaltsbedarf erhöht sich um 60 Euro für den Teilnehmenden, um 235 Euro für Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Eigenes Einkommen und Vermögen werden angerechnet, wobei ein Vermögensfreibetrag gilt. Die genaue Berechnung ist daher bei jedem Antrag individuell.
Wer Teilzeit studiert oder neben dem Lehrgang arbeitet, sollte die Anrechnung von Einkommen vorab prüfen. Für Alleinerziehende kommt zudem der Kinderbetreuungszuschlag hinzu.
Verwandte Begriffe
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
- KinderbetreuungszuschlagZuschlag für alleinerziehende Teilnehmende mit Kindern unter 14 Jahren, derzeit 150 Euro monatlich je Kind bei Voll- und Teilzeit.
- FörderungshöchstdauerZeitlicher Rahmen der Förderung: derzeit 24 Kalendermonate bei Vollzeit und 48 Kalendermonate bei Teilzeit.
- MaßnahmebeitragKostenbeitrag der Fortbildung, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen geleistet wird.