Begriff
Bundeseinheitliche Prüfungstermine
Feste Termine für die schriftlichen Teilprüfungen, die 2026 und 2027 bundesweit vorgesehen sind, wobei nicht jede IHK jeden Termin anbietet.
Für den Geprüften Handelsfachwirt gibt es bundeseinheitliche Termine für die schriftlichen Teilprüfungen. Für 2026 sind die erste schriftliche Teilprüfung am 26. März und am 17. September vorgesehen, die zweite am 27. März und am 18. September. Für 2027 liegen die Termine bei 1. April und 15. September für den ersten Teil sowie 2. April und 16. September für den zweiten.
Nicht jede Industrie- und Handelskammer bietet jeden Termin an. Wer sich anmelden will, sollte bei der zuständigen Kammer prüfen, welche Termine im eigenen Bezirk gelten. Die Anmeldefristen unterscheiden sich je nach Kammer deutlich.
Eine frühe Planung ist sinnvoll. Wer Lehrgang, Berufstätigkeit und Prüfungsvorbereitung abstimmt, vermeidet, dass ein Termin ungenutzt verstreicht.
Verwandte Begriffe
- PrüfungsgebührenGebühren für die Teilprüfungen, die je Kammer unterschiedlich sind; ein Beispiel der IHK Düsseldorf ist mit Anmeldeschlüssen belegt.
- IHKIndustrie- und Handelskammer, die Zulassung, Anmeldung, Termine und Gebühren der Handelsfachwirt-Prüfung in ihrem Bezirk regelt.
- PrüfungswiederholungJede nicht bestandene Teilprüfung kann zweimal wiederholt werden, die Anmeldung muss spätestens zwei Jahre nach dem Misserfolg erfolgen.
- Erste schriftliche TeilprüfungKlausur zu Unternehmensführung und -steuerung sowie zu Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation.