Begriff
Prüfungsgebühren
Gebühren für die Teilprüfungen, die je Kammer unterschiedlich sind; ein Beispiel der IHK Düsseldorf ist mit Anmeldeschlüssen belegt.
Für die Prüfung fallen Gebühren an, die je Industrie- und Handelskammer festgelegt werden. Als Beispiel nennt die IHK Düsseldorf für die erste schriftliche Teilprüfung 171 Euro, für die zweite schriftliche Teilprüfung 190 Euro und für die mündliche Prüfung 264 Euro. Andere Kammern können abweichende Beträge verlangen.
Für die Finanzplanung sollte man die Gebühren der zuständigen Kammer prüfen und die Anmeldefristen notieren. Die genannten Anmeldeschlüsse der Düsseldorfer Kammer liegen für einzelne Termine im Sommer und Winter, also deutlich vor dem Prüfungstermin.
Geförderte Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können über das Aufstiegs-BAföG finanziert werden. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, hängt von der individuellen Situation ab.
Verwandte Begriffe
- IHKIndustrie- und Handelskammer, die Zulassung, Anmeldung, Termine und Gebühren der Handelsfachwirt-Prüfung in ihrem Bezirk regelt.
- Aufstiegs-BAföGStaatliche Förderung nach dem AFBG für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lebensunterhalt bei Fortbildungen wie dem Handelsfachwirt.
- Bundeseinheitliche PrüfungstermineFeste Termine für die schriftlichen Teilprüfungen, die 2026 und 2027 bundesweit vorgesehen sind, wobei nicht jede IHK jeden Termin anbietet.
- MaßnahmebeitragKostenbeitrag der Fortbildung, der derzeit zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsgünstiges KfW-Darlehen geleistet wird.