Begriff
Institutioneller Handel
Handel, der von eigenständigen Handelsbetrieben betrieben wird und Waren beschafft und weiterverkauft.
Institutioneller Handel bezeichnet Handelsbetriebe als eigenständige Institutionen, deren Hauptzweck der Warenhandel ist. Dazu zählen Einzelhändler, Großhändler und Handelsunternehmen mit eigener Filiale oder eigenem Lager. Die Abgrenzung zum funktionellen Handel ist wichtig, weil beide Formen in der Zulassung unterschiedlich behandelt werden können.
Die Verordnung verlangt, dass die Berufspraxis in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben wurde. Wer also im Verkauf, Einkauf oder der Disposition eines Handelsbetriebs arbeitet, erfüllt diese Anforderung in der Regel unmittelbar.
Für die Bewerbung um die Zulassung lohnt es sich, Tätigkeiten im institutionellen Handel konkret mit Aufgaben, Verantwortung und Zeitraum zu dokumentieren.
Verwandte Begriffe
- Funktioneller HandelHandelsaufgaben, die außerhalb klassischer Handelsbetriebe wahrgenommen werden, etwa in Industrieunternehmen mit eigenem Vertrieb.
- HandelsbetriebOrganisation, die Güter beschafft, lagert, verkauft und dabei Preis, Sortiment und Service steuert.
- VerkaufstätigkeitTätigkeit im Verkauf, die als Berufspraxis für die Zulassung zur Prüfung anerkannt werden kann.
- BerufspraxisNachweis praktischer Tätigkeit, die je nach Vorbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist.