Begriff
Funktioneller Handel
Handelsaufgaben, die außerhalb klassischer Handelsbetriebe wahrgenommen werden, etwa in Industrieunternehmen mit eigenem Vertrieb.
Funktioneller Handel meint Handelsaufgaben, die nicht von einem klassischen Handelsbetrieb, sondern von einer Organisation mit anderem Hauptzweck erfüllt werden. Ein Industrieunternehmen mit eigenem Einkauf, Ersatzteilvertrieb oder Vertriebsabteilung handelt in diesem Sinn funktionell. Der Begriff hilft zu erkennen, dass Handelsfachwissen auch dort gebraucht wird.
Die Verordnung nennt den funktionellen Handel als eigenes Einsatzfeld. Für die Zulassung zählt außerdem, ob die Berufspraxis in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben wurde. Damit öffnet sich der Abschluss für Fachkräfte aus Industrie und Dienstleistung.
Praktisch bedeutet das, dass Vertriebs- und Einkaufsverantwortliche außerhalb des Handels die Prüfung ebenso sinnvoll nutzen können. Wichtig ist, die eigene Tätigkeit im Lebenslauf klar als handelsnah zu beschreiben.
Verwandte Begriffe
- Institutioneller HandelHandel, der von eigenständigen Handelsbetrieben betrieben wird und Waren beschafft und weiterverkauft.
- VerkaufstätigkeitTätigkeit im Verkauf, die als Berufspraxis für die Zulassung zur Prüfung anerkannt werden kann.
- BerufspraxisNachweis praktischer Tätigkeit, die je nach Vorbildung Voraussetzung für die Zulassung zur ersten schriftlichen Teilprüfung ist.
- HandelsbetriebOrganisation, die Güter beschafft, lagert, verkauft und dabei Preis, Sortiment und Service steuert.