Begriff
Sortimentspolitik
Entscheidungen über Breite, Tiefe und Zusammensetzung des Sortiments, etwa Listung, Auslistung und Eigenmarken.
Sortimentspolitik legt fest, welche Waren ein Handelsbetrieb führt und in welcher Breite und Tiefe. Dazu gehören Entscheidungen über Neulistungen, Auslistungen, Eigenmarken und Saisonware. Das Sortiment prägt, wie ein Betrieb wahrgenommen wird, und bestimmt zugleich die Kapitalbindung.
Der Handelsfachwirt wägt dabei Nachfrage, Margen, Lieferbarkeit und Platzbedarf ab. Ein breites Sortiment erhöht die Auswahl, verlangt aber mehr Bestand. Ein schmales Sortiment wirkt fokussiert, kann aber Kundengruppen verlieren.
Ein praxisnaher Weg ist die regelmäßige Sortimentsanalyse nach Warengruppen. So erkennt man Artikel, die Fläche blockieren, und kann Listungsentscheidungen mit Daten belegen. Eine nachvollziehbare Begründung jeder Listung erleichtert Gespräche mit Lieferanten und der Geschäftsleitung.
Verwandte Begriffe
- SortimentGesamtheit der angebotenen Waren, gegliedert nach Warengruppen, Preislagen und Marken.
- DeckungsbeitragErlös abzüglich der variablen Kosten, der zeigt, wie viel ein Artikel oder Bereich zur Deckung der Fixkosten beiträgt.
- EinkaufskonditionenVereinbarte Preise, Rabatte, Skonti, Zahlungsziele und Lieferbedingungen, die den Einkauf wirtschaftlich machen.
- Marketing-MixKombination aus Sortiment, Preis, Kommunikation und Distribution, mit der ein Handelsbetrieb seine Märkte bearbeitet.